ortsfeste Steigschutzleitern
Nach DIN 18799-1 genormte, fest montierte Steigleitern mit Seitenholmen, die als dauerhafter Zugang an Bauwerken dienen
ortsfeste Notleitern für Rettungswege
DIN 14094-1 legt die Anforderungen für ortsfeste Notleiteranlagen fest. Diese dienen als zweiter Rettungsweg an Gebäuden und sind bauliche Anlagen, über die sich selbstrettungsfähige Personen im Gefahrenfall retten oder gerettet werden können
Zugänge Schachtbauwerke
Schachtleitern sind ortsfeste Steigleitern, die speziell für den dauerhaften Einsatz in aggressiven Umgebungen im Tiefbau konzipiert sind (z. B. Abwasser, Kanalisation, Wasserwerke).
Aufstiegsleitern an Maschinen
Diese Steigleitern dienen als normgerechte Zugänge für Wartungsarbeiten an Maschinen und Industrieanlagen. Ab 3 Metern Höhe benötigen sie zwingend einen Rück- oder Steigschutz, und der Ausstieg zur Arbeitsplattform muss immer mit einer selbstschließenden Sicherheitstür gesichert sein.
Podest und Überstiegstreppen
Podesttreppen unterliegen hauptsächlich der DIN EN ISO 14122-3 (Treppen, Treppenleitern und Geländer als ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) und der DIN 18799-1 (Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen), welche die Anforderungen an Neigungswinkel, Auftrittsbreiten, Geländerhöhen und Podestmaße zur Unfallverhütung festlegen