Firma: Pruemo – Prüfung und Montage (nachfolgend „Pruemo“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pruemo und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Pruemo stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Das Leistungsangebot von Pruemo umfasst insbesondere:
Prüfung, Instandsetzung und Ersatz von Betriebsmitteln der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sowie von Steigschutztechnik gemäß den geltenden deutschen Normen (z. B. DIN-Normen), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und den relevanten DGUV-Regelwerken.
Entwurf, Planung und Umsetzung (Montage) von Anschlageinrichtungen (Sekurantenanlagen) und Absturzsicherungssystemen.
§ 3 Durchführung der Leistungen & Mitwirkungspflichten
Pruemo verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Pruemo alle für die Planung und Umsetzung notwendigen Informationen (z. B. Statikunterlagen des Gebäudes, Grundrisse) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Bei Montagen vor Ort hat der Auftraggeber für einen ungehinderten Zugang zu den betreffenden Arbeitsbereichen zu sorgen.
§ 4 Abnahme und Gefahrübergang
Bei Werkleistungen (z. B. Montage von Sekurantenanlagen) erfolgt eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Prüfung von PSAgA gilt mit der Kennzeichnung (Prüfsiegel) und Aushändigung der Prüfprotokolle als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht individuell schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Pruemo behält sich vor, bei Neukunden oder Großaufträgen Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu fordern.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Pruemo haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Pruemo übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch fehlerhafte bauseitige Unterlagen des Auftraggebers oder durch unsachgemäße Nutzung der Sicherungsanlagen nach Übergabe entstehen.
§ 7 Datenschutz
Pruemo erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Auftrags (z. B. Versand von Ersatzteilen) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und verbaute Komponenten (z. B. Sekuranten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag Eigentum von Pruemo.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Pruemo, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.